Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma CONTAPE e.K., Freiberger Str. 114, 01159 Dresden

Version 1.0 Stand: 27.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen. Individuelle Vereinbarungen und unsere Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich erfolgen.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zusagen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch vertretungsberechtigte Personen der CONTAPE e.K. erfolgen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit Auslieferung der Ware zustande. Muster, Proben und technische Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine garantierte Beschaffenheit dar. Die Auftragsbestätigung zu einer Rahmenvereinbarung fixiert Liefermenge zum Lieferzeitpunkt (Abruf) mit Versandart und Preis. Bei verspätetem Abruf durch den Käufer kann der Verkäufer nicht mehr die uneingeschränkte Verfügbarkeit des Grundmaterials und die Einhaltung des vereinbarten Preises garantieren. Beide Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall, rechtzeitig Absprachen zu treffen, um beiderseits die Rahmenvereinbarung erfüllen zu können.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind branchenüblich und zulässig.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager oder Werk, einschließlich Standardverpackung. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Der Mindestauftragswert beträgt – abhängig vom Produkt – EUR 50,00 netto.

4. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Paketdienst oder Spediteur auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Standardversand innerhalb Deutschlands erfolgt per Paketdienst; Mehrkosten für Sonder- oder Expressversand trägt der Käufer. Bei Lieferung ins Ausland werden Versandkosten in Abstimmung mit dem Käufer berechnet.

5. Lieferung und Lieferverzug

Lieferfristen setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Käufers sowie die rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten voraus. Liefertermine sind unverbindliche Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

Ein Lieferverzug tritt erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein.

Bei Lieferverzug haften wir ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelungen. Insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen, Pönalen oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden.

Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Überweisungen auf die von uns benannten Konten akzeptiert. Zahlungen per Scheck oder Wechsel werden sind ausgeschlossen.

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist er, unbeschadet weiterer Ansprüche, verpflichtet:

  • Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen,
  • zusätzlich eine Pauschale von € 30,– pro Mahnung zu übernehmen.

Ein Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein.

Der Käufer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Befinden sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder drohender Insolvenz, sind wir berechtigt:

  • alle Forderungen sofort fällig zu stellen,
  • Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen,
  • ausstehende Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder sicherungszuübereignen.

Ein erweiterter Eigentumsvorbehalt gilt, wobei wir berechtigt sind, Sicherheiten bis zu 150 % der offenen Forderungen zu behalten, insbesondere bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Produkten, importierter Ware oder erhöhtem Verwertungsrisiko. Eine Freigabe erfolgt nach billigem Ermessen.

8. Sicherheitsdatenblätter und regulatorische Pflichten

Sicherheitsdatenblätter werden bei Klebstoffen mitgeliefert oder elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, diese zur Kenntnis zu nehmen, intern weiterzugeben, sachgerecht zu lagern und sämtliche gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus REACH- und RoHS-Vorschriften, eigenverantwortlich einzuhalten. Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Anwendung oder Nichtbeachtung regulatorischer Vorgaben ist ausgeschlossen. Der Käufer hat die ordnungsgemäße Lagerung, Verarbeitung und Anwendung zu dokumentieren.

9. Mängelansprüche

Mängelansprüche setzen voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu rügen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen, sofern der Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wäre.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Mängelansprüche des Käufers verjähren 6 Monate nach Ablieferung der Ware, soweit nicht Vorsatz oder arglistiges Verschweigen von Mängeln oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind. Rückgriffsansprüche gegenüber Vorlieferanten bleiben unberührt.

10. Haftung

Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

Wir haften nicht für Schäden, die durch Weiterverarbeitung, Verklebung oder Verbindung der Ware mit anderen Produkten entstehen, sowie nicht für Produktionsausfälle, Serienfehler, Rückrufkosten, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11. Sonderanfertigungen

Sonderanfertigungen, kundenspezifische Zuschnitte und Importware sind vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen. Fertigungstechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % stellen keinen Mangel dar.

12. Rangfolge der Vertragsunterlagen

Im Zweifel gilt folgende Rangfolge: Auftragsbestätigung, diese AGB, gesetzliche Regelungen. Dies gilt insbesondere bei etwaigen Widersprüchen zwischen Dokumenten und für Großkunden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Versandort. Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, tritt die gesetzlich zulässige Regelung an ihre Stelle, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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